Vereinszweck &
Mitglied Werden
Der Verein, dessen Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
- Förderung des Unternehmertums, der Selbstständigkeit, sowie die Förderung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
- Unterstützung von Jungunternehmern, Selbstständigen und Unternehmern mit Migrationshintergrund
- Förderung der Einbindung und Integration von Unternehmern mit Migrationshintergrund in die Wirtschaftsvertretungsorgane in Österreich
- Förderung der Einbindung und Integration von Unternehmern mit Migrationshintergrund in anderen öffentliche Körperschaften und Institutionen
- Errichtung eines Netzwerkes zwischen Unternehmern, öffentlichen Institutionen und Behörden zum Informationsaustausch und besseren Verständigung
- Führen von Seminaren, Konferenzen und Bildungsveranstaltungen für die Mitglieder
- Förderung von mehr Chancengleichheit, in der Wirtschaft und am Arbeitsplatz, Bekämpfung jeglicher Form von Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Rasse, Religion oder ethnischen Herkunft.
Mitglied des Vereins können werden
- Alle physischen Personen, die Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und höhere Angestellte sind.
- Alle Juristische Personen sowie Personengesellschaften des Unternehmensrechtes, Körperschaften öffentlichen Rechts, Institutionen, Vereine und Verbände, die sich zum Vereinszweck bekennen und bereit sind, diesen zu unterstützen.
- Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
- Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Bewerber um die Mitgliedschaft haben ihre Aufnahme schriftlich am Sitz des Vereins zu beantragen.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.

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